# - heute - 02:31:43Hi,
es ist nichts von beiden.
Es handelt sich um das Lichttechnische Gutachten der Rückleuchten welches die erteilung des E-Prüfzeichen enthält.
Da die Rückleuchten ja ein E-Prüfzeichen haben, (was einem keiner glaubt, da man es kaum findet) weigert sich der TÜV die Eintragung vorzunehmen.